Der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration der Vereinten Nationen

Migrationspakt

Der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (ugs. Migrationspakt) der Vereinten Nationen hat in den letzten Tagen und Wochen für viel Diskussionsbedarf gesorgt. Im folgenden Text finden Sie neben einer Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, weitere Informationen zu diesem Thema und Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen.   

1.    Wichtigste Punkte vorab:

- Der Migrationspakt ist kein rechtlich bindendes Dokument (kein       Völkerrechtsvertrag), sondern eine Absichtserklärung
- Die Wahrung nationaler Souveränität ist ein Leitprinzip des Globalen Pakts
- Es muss kein geltendes deutsches Recht aufgrund des Pakts geändert werden
- Der Pakt spricht an keiner Stelle von einem „Menschenrecht auf Migration“
- Der Pakt schränkt nicht das Recht auf Meinungsfreiheit ein (er spricht sich lediglich gegen Rassismus und Diskriminierung von Migranten aus)
- Ziel: illegale Migration vermeiden und legale Migration besser steuern
- Fokus: die verbesserte umfassende globale Zusammenarbeit von Herkunfts-, Transit- und Zielländern bei der Ordnung und Regulierung von Migrationsprozessen
- Über 180 Staaten werden zustimmen – nur USA, Ungarn und Österreich haben sich aus dem Prozess gezogen

2.    Worum geht es beim GCM?

Migrationsprozesse sind eine globale Realität. Nach Angaben der Vereinten Nationen (VN) gibt es weltweit rund 258 Mio. Migranten. Die meisten von ihnen migrieren über sichere, geordnete und reguläre Wege. Migration wird weltweit tendenziell zunehmen. Ihre Steuerung ist eine der dringendsten Herausforderungen multilateraler Politik. Es geht darum, Migration effektiv und zum Nutzen von Herkunfts-, Transit- und Zielländern zu steuern und irreguläre Migration zu vermeiden.

Hier ist internationale Zusammenarbeit notwendig. Dazu soll der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration („Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“, GCM) den internationalen Rahmen setzen.

Der Pakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag und rechtlich nicht verbindlich.

2.1    Wie ist der Globale Pakt aufgebaut und was steht drin?

- Präambel
- Zehn Leitprinzipien (u.a. nationalstaatliche Souveränität, völkerrechtlich nicht bindenden Charakter des Dokuments, Universalität der Menschenrechte und bereits bestehende völkerrechtliche Instrumente)
- 23 Ziele für eine sichere, geordnete und reguläre Migration
- Bessere Datenerhebung für faktenbasierte Politikgestaltung und aufgeklärten öffentlichen Diskurs
- Minderung von strukturellen Faktoren irregulärer Migration
- Stärkung sicherer, geordneter und regulärer Zuwanderungswege
- Grenzüberschreitende Bekämpfung von Menschenschmuggel und –handel
- Verbesserte Kooperation im Grenzmanagement, um irreguläre Migration zu verhindern
- Stärkung von Schutz von Kinderrechten und Frauenrechten
- Gewährleistung des Zugangs zu Grundleistungen
- Internationale Zusammenarbeit zur Ermöglichung sicherer und würdevoller Rückkehr und nachhaltiger Reintegration
- Mögliche Maßnahmen, die als relevante Politikinstrumente angewendet werden können
- Ausführungen zu Überprüfungsmechanismen

3.    Vorgeschichte:

Der Prozess zur Entstehung des Migrationspaktes wurde maßgeblich durch die Ereignisse des Jahres 2015 angeheizt. Damals sah die ganze Welt auf Deutschland und andere Zielländer. Es ist allerdings wichtig, dass der Blick nicht nur auf den Zielländern liegt, sondern die Verantwortung der Herkunfts- und Transitländer wieder stärker in den Fokus gerückt wird. Dazu soll der Migrationspakt einen wichtigen Beitrag leisten.
Bei der VN-Generalversammlung 2016 wurde daraufhin beschlossen, bis 2018 zwei globale Pakte zu verabschieden (Globale Pakt für Flüchtlinge und globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration), um eine gerechtere Verantwortungsteilung im Umgang mit großen Flucht- und Migrationsbewegungen zu erzielen.

4.    Wofür hat sich Deutschland eingesetzt und was ist aus innenpolitischer Sicht besonders wichtig?

·    Wahrung nationaler Souveränität in Grenz- und Sicherheitsfragen einschl. möglicherStrafbarkeit der illegalen Einreise;
·    Klare Trennung zwischen legaler und illegaler Migration;
·    Förderung bereits bestehender Wege gut gesteuerter legaler Migration, ohnedas Postulat einer Ausweitung der Zuwanderungsmöglichkeiten;
·    nur auf Einzelfall-Basis, Empfehlungen zur Legalisierung des Status von Migrantinnen und Migranten, die illegal in den Zielstaaten aufhalten, die im öffentlichen Interesse liegen und insbesondere der Integration dienen;
·    Bekräftigung der Bedeutung von Rückkehr- und Reintegrationspolitik als Konsequenz der völkerrechtlichenRückübernahmeverpflichtunggegenüber eigenen Staatsangehörigen.

5.    Wie geht es weiter?

Der Globale Pakt wird am 10./11. Dezember 2018 auf einer Gipfelkonferenz in Marrakesch/Marokko angenommen. Eine Unterzeichnung durch Staatenvertreter ist dabei nicht vorgesehen. Dies entspricht einem üblichen Vorgehen in den VN; die Annahme erfolgt im Konsens oder durch Abstimmung. Nach Annahme wird der Text an die VN- Generalversammlung übermittelt, wo er im Januar 2019 in einer kurzen Resolution förmlich angenommen („indossiert“) wird.
Das erste globale Überprüfungsforum soll 2022 stattfinden. Vor dem Hintergrund, dass internationale Migration zumeist innerhalb von Regionen stattfindet, haben sich die VN-Mitgliedsstaaten zusätzlich auf regionale Überprüfungsforen ab 2020 verständigt.

6.    Weitere Fragen:

Müssen deutsche Gesetze aufgrund des Migrationspakts geändert werden?
Nein. Da Deutschlands Menschenrechtsstandards für Migrantinnen und Migranten bereits sehr hoch sind, muss durch den Migrationspakt kein geltendes deutsches Recht geändert werden. Andere Länder wiederum werden angehalten ihre Gesetze in Bezug auf Migrantinnen und Migranten auf den Prüfstand zu setzen. Wir möchten andere Länder, die noch kaum etwas von den Ansprüchen des Migrationspaktes erfüllen, so nah wie möglich an die bei uns bereits vorhanden Bedingungen bringen. Weiter geht es hier...