NRW-Koalition startet Stipendium für Gründer

Landesregierung führt Gründerstipendium für innovative Geschäftsideen ein

Landesregierung führt Gründerstipendium für innovative Geschäftsideen ein

Seit dem 01. Juli eröffnet das von der NRW-Landesregierung eingeführte Gründerstipendium.NRW die Möglichkeit innovative Geschäftsideen zu realisieren. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW unterstützt Gründerinnen und Gründer mit einem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.000 Euro monatlich, maximal für ein Jahr. Mit der -  nach erfolgreicher Bewerbung - vergebenen Förderzusage werden die Umsetzung innovativer Ideen und Existenzgründungen in NRW finanziell unterstützt.
Die bisherigen Bonner Gründerzentren sind: Digitaler Hub Region Bonn AG und die IHK Bonn/Rhein-Sieg.

Die Bonner CDU-Landtagsabgeordneten Guido Déus, Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung und Dr. Christos Katzidis, Innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, erklären:

„Wir wollen NRW zum Gründerland Nummer 1 machen und unterstützen die Gründerinnen und Gründer daher ab sofort auch finanziell. Mit dem Gründerstipendium.NRW schaffen wir die Voraussetzungen, damit Existenzgründerinnen und -gründer in NRW zukünftig finanziell einen leichteren Start haben. Die NRW-Koalition eröffnet somit konkret Chancen für die Umsetzung neuer Ideen und Geschäftsmodelle. Darüber hinaus erhalten die Stipendiaten die Möglichkeit, sich in Gründernetzwerken auszutauschen. Hiervon werden auch die Bundesstadt Bonn und die gesamte Region profitieren! Dazu tragen auch dezentrale, unbürokratische Vergabeverfahren über zahlreiche akkreditierte Gründernetzwerke bei, welche die regionale Verortung der Existenzgründer garantieren. Die Einführung des Gründerstipendiums.NRW ist ein wichtiger Schritt unseres Bundeslandes zum Gründerland Nummer 1“.

Hintergrund:
Um ein Stipendium zu erhalten, müssen die Bewerber, alleine oder im höchstens drei-köpfigen Team, eine Fach-Jury aus dem ausgewählten Gründernetzwerk von ihrem Konzept überzeugen. Entscheidend sind der „Gründercharakter“ der Bewerberinnen und Bewerber sowie die innovative Geschäftsidee. Diese muss ein, im Vergleich zum Stand der Technik, verbessertes Produkt oder Verfahren, eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale enthalten. Weitere Voraussetzungen sind die Volljährigkeit und ein Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Zudem darf die Gründung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Weitere Informationen über das Bewerbungsverfahren sowie den Bewerbungsverlauf können über die Website www.gruenderstipendium.nrw/gruenden abgerufen werden.