Expertenanhörung zum Polizeigesetz: Geplante Änderungen sind notwendig!

Positiver Grundtenor der meisten Sachverständigen

Am 7. Juni fand im Landtag die Anhörung der Sachverständigen zum neuen Polizeigesetz statt. Insgesamt 15 Expertinnen und Experten diskutierten mit den Ausschussmitgliedern über den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes.

Kern des Gesetzentwurfes sind drei Bereiche. Es sollen zwei neue Gefahrenbegriffe (drohende Gefahr und drohende terroristische Gefahr) eingeführt werden. Weiterhin sollen vier neue Befugnisse eingeführt werden: die strategische Fahndung (§ 12a NEU), die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) in Verbindung mit der Möglichkeit der sog. Quellen-TKÜ (§ 20c NEU), ein Aufenthalts- und Kontaktverbot (§ 34b NEU), eine Vorschrift für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung (§ 34c NEU). Der dritte Bereich ist die Erweiterung von bestehenden Befugnissen. Drei Befugnisse sollen erweitert werden: die Videobeobachtung auf öffentlichen Plätzen und Wegen (§ 15a), die Möglichkeit von Gewahrsamnahmen (umgangssprachlich Präventivhaft, §§ 35 und 38) und die zugelassenen Waffen (§ 58). Zukünftig soll auch der Einsatz von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten (DEIG, umgangssprachlich Taser) zugelassen sein.

Die Anhörung zeigte: Der Grundtenor des überwiegenden Teils der Sachverständigen war positiv. Nachdem es in den letzten fast drei Jahrzehnten keine nachhaltigen Veränderungen im Bereich des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes gegeben hat, bewertet ein großer Teil der Sachverständigen die Änderungen als notwendig, zeit- und sachgerecht. Insbesondere die Polizeigewerkschaften haben die sachliche Notwendigkeit mit konkreten Beispielen aus der Praxis unterstrichen.

Eine durchgreifende Verfassungswidrigkeit der einzelnen Maßnahmen wurde von mehreren Sachverständigen verneint. Kern der Kritik waren aus der Sicht der Sachverständigen weitgehend Formulierungen. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP werden jetzt über die Stellungnahmen der Sachverständigen diskutieren und dann entscheiden, wo noch Veränderungen am vorliegenden Gesetzentwurf vorgenommen werden.

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes hat die NRW-Koalition im ersten Jahr ihre Regierungszeit bereits den vierten Baustein (erster Bereich = Neue politische Führungskultur, zweiter Baustein = Verbesserung der personellen Situation und dritter Baustein = Bessere materielle Ausstattung) einer neuen ganzheitlichen Sicherheitspolitik auf den Weg gebracht, eine Erweiterung der rechtlichen Befugnisse für die Polizei NRW.