Bewertung von Faesers Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus

Konsequente Bekämpfung von Rechtsextremismus sieht anders aus!

Nichts Neues & wenig Konkretes! Faeser bleibt Faeser!

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat in dieser Woche das 13-Punkte-Paket „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen - Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen“ vorgestellt. Die neuen Vorhaben fußen auf dem „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“, den Faeser bereits im März 2022 vorgestellt hatte. Zu den vorliegenden 13 Maßnahmen erklären die innenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Union aus den Fraktionen der Bundesländer, der Bundestagsfraktion und der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament Folgendes:

Wir begrüßen grundsätzlich konkrete Maßnahmen im Kampf gegen Rechtsextremismus und zur Stärkung unserer Demokratie. Das von der Bundesinnenministerin Faeser vorgelegte Maßnahmepaket enttäuscht jedoch auf der ganzen Linie. Eine konsequente Bekämpfung von Rechtsextremismus sieht anders aus. Die Begrifflichkeit Maßnahmenpaket ist schon irreführend, da dieses „Paket“ nichts Neues und wenig Konkretes enthält. Zudem greift dieses Maßnahmenpapier zu kurz und zeigt einmal mehr, dass die Ampel politisch einseitig agiert. Öffentliche Aufmerksamkeit ist offensichtlich nach wie vor die Priorität der Bundesinnenministerin und weniger die tatsächliche Stärkung der inneren Sicherheit und unserer wehrhaften Demokratie. Wir warten bereits seit knapp zwei Jahren darauf, dass die damals ebenfalls groß angekündigten Maßnahmen aus dem Aktionsplan endlich umgesetzt werden. Jetzt werden teilweise die gleichen Forderungen in eine neue öffentlichkeitswirksame Kampagne gesteckt. Auffallend ist, dass selbst die wenigen konkreten Maßnahmen in Ihrer Umsetzung meist unklar formuliert sind und Faeser zu den wichtigen Fragen wie immer schweigt. So wird die Speicherpflicht für IP-Adressen mit keinem Wort in dem Papier erwähnt, obwohl Faeser hier schon seit einem Jahr eine Einigung innerhalb der Ampel ankündigt. Gleiches gilt für die Online-Durchsuchung. Diese Instrumente stellen mit die wichtigsten Mittel im Kampf gegen extremistische Strukturen dar und werden in dem aktuellen Papier mit keinem Wort erwähnt.

Wer Rechtsextremismus bei der Wurzel packen möchte, so wie es die Bundesinnenministerin immer wieder betont, muss auch endlich den Sicherheitsbehörden die notwendigen Befugnisse zur Verfügung stellen und nicht immer nur Pressekonferenzen ansetzen, um Schlagzeilen zu machen. Genau das führt zunehmend zur Politikverdrossenheit und schafft den Nährboden für den Extremismus,“ so die CDU-Innenexpertinnen und -experten.

Hintergründe für unsere Pressemitteilung bzw. unsere konkreten Bewertungen zu den einzelnen Maßnahmen (M) bzw. Punkten finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

 

M 1 Resilienz der Demokratie stärken

Deutschland ist eines der Länder der Welt, in der es nicht nur eine verfassungsrechtlich verbriefte Gewaltenteilung gibt, sondern auch eine tatsächliche und gelebte. Unser Bundesverfassungsgericht ist heute schon unabhängig. Eine verfassungsrechtlich notwendige 2/3-Mehrheit für die Änderungen von  zentralen Regelungen zu Organisation und Verfahren des Bundesverfassungsgerichtes wären zwar resilienter als eine einfache Mehrheit für eine Gesetzesänderung, aber nur auf dem Papier. Wie Nazis die Macht an sich reißen und Demokratie aushebeln haben wir 1933 erlebt.

Der zweite angekündigte Schritt, welche Instrumente der wehrhaften Demokratie sinnvoll genutzt und nachgeschärft werden können, ist ein reiner Prüfauftrag ohne konkrete Maßnahme.

Die Resilienz unserer Demokratie wird mit diesen vermeintlichen Maßnahmen nach unserer Überzeugung nicht nachhaltig gestärkt.

M 2 Ganzheitlicher Ansatz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus

Auch hier gibt es nichts Neues und nichts Konkretes. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird nur aufgefordert bestehende Datenübermittlungsbefugnisse verstärkt zu nutzen. Wir benötigen jedoch neue Regelungen zur Datenerhebung und zum besseren Datenaustausch für die Sicherheitsbehörden. Insbesondere die Möglichkeiten gemeinsame Analysedateien für alle Sicherheitsbehörden anlegen und nutzen zu können, müssen verfassungskonform erweitert werden. Außerdem sollen Landes- und Kommunalbehörden sensibilisiert werden, ohne mit einem Wort darzustellen, wie dies erfolgen soll und ob die Bundesregierung hier eine federführende Verantwortung übernimmt.

M 3 Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke austrocknen

Hier gibt es immerhin ein Lichtblick. Drei konkrete Vorschläge werden in den Raum gestellt, die aber nicht neu sind und schon länger diskutiert werden. Allerdings reicht es nicht aus, Finanzquellen trocken zu legen, sondern auch Finanzströme zu verfolgen, Verknüpfungen zur Organisierten Kriminalität offen zu legen und auch Bargeldobergrenzen festzulegen. Davon ist jedoch nichts in dem veröffentlichten Papier enthalten.

M 4 Transnationale Vernetzungen stören

Im Zeitalter der Globalisierung muss insbesondere EUROPOL gestärkt werden und mit operativen Befugnissen ausgestattet werden. Immer wiederkehrende Diskussionen und Absichtsbekundungen zu einer „besseren Vernetzung“ sind nichts Neues. So ist es auch nicht verwunderlich, dass hier keine konkrete Maßnahme dargestellt ist. Spätestens an dieser Stelle hätte die Bundesinnenministerin konkrete Vorschläge machen müssen und sich auch direkt auf rechtsextremistische und antisemitische Gruppierungen mit Auslandsbezug beziehen müssen, wie die sog. Grauen Wölfe aus der Türkei und die Identitäre Bewegung.

M 5 Hass im Netz bekämpfen

Die Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet ist eine der größten Herausforderungen für unseren Rechtsstaat. Dies spiegelt das vorgelegte Papier jedoch in keiner Weise. Die meisten können unentdeckt Straftaten im Internet begehen.

Wer Hass, Hetze und Gewalt effektiv und wirksam bekämpfen will, der muss zum einen dafür sorgen, dass diese Straftaten auch von Amts wegen verfolgt werden und nicht weiterhin als Privatklage- und Antragsdelikte eingestuft bleiben. Dies führt dazu, dass diese Straftaten regelmäßig nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Davon ist jedoch hier keine Rede. In dem Papier geht es lediglich darum, „bereits gut etablierte Strukturen“ des ZMI im BKA zu nutzen und weiter auszubauen. Es braucht nicht mehr Personal, wenn Befugnisse fehlen und gesetzliche Fehleinstufungen vorliegen.Die Löschung von inkriminierten Inhalten wird schon länger diskutiert und ist längst überfällig.Und auch der letzte Punkt hier ist ein Bestandspunkt, der nur „konsequent weiter beschritten“ werden soll.

M 6 Ausländischer Einflussnahme und Desinformation entgegenwirken

Konkret ist hier zwar die Absicht zum Aufbau einer Früherkennungseinheit der Bundesregierung, jedoch ohne die geringste Konkretisierung. Auch hier zeigt sich der mangelnde Wille der Bundesinnenministerin zu einer klaren, transparenten und wirkungsvollen Maßnahme. Es bedarf konkreter Schritte im BMI unter Verwendung von neuen Analyse- und Handlungsmethoden um unser System gegen den Einfluss von staatlichen, halbstaatlichen und privaten ausländischen Akteuren abzusichern.

M 7 Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen

Bei diesem Punkt handelt es sich nicht um eine Stärkung der Demokratie und des öffentlichen Dienstes, sondern um die Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit und des gerichtlichen Schutzes von Bediensteten. Die Reform ist deshalb vorrangig ein Schlag gegen den öffentlichen Dienst insgesamt und gegen unseren Rechtsstaat. Es gibt nur wenige Fälle von ungeeigneten Beamtinnen und Beamten, die aus dem Dienst entfernt werden müssen. Hier sind die Gerichte in der Pflicht, geltendes Recht auch konsequent anzuwenden. Bei dieser Reform des Bundesdisziplinargesetzes geht es vorrangig um grüne Ideologie und generelles Misstrauen gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, vorrangig gegenüber den Sicherheitsbehörden. Wir müssen dafür sorgen, dass schon bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst keine Extremisten zum Zuge kommen. Dafür brauchen wir die gesetzlichen Voraussetzungen für Regelabfragen bei den Sicherheitsbehörden, insbesondere beim Verfassungsschutz, flächendeckend in Bund und Ländern, nicht nur bei der Polizei, sondern auch für Richter und Staatsanwälte sowie andere Bereiche des öffentlichen Dienstes.

M 8 Rechtsextreme Netzwerke zerschlagen

Die Bundesregierung stellt hier dar, dass „Vereinsverbote zu den schärfsten Waffen im Instrumentenkasten der wehrhaften Demokratie“ gehören. Allerdings gibt es weit mehr als die zwei dargestellten und 2023 verbotenen rechtsextremen Organisationen. Anstatt zu prüfen, wie gesetzliche Veränderungen zu weiteren Verboten führen können, enthält das Papier hier nichts Neues. Es wird lediglich weiter „fortlaufend geprüft“, ob Verbote möglich sind, was ohnehin schon gemacht wird.

M 9 Rechtsextremisten konsequent entwaffnen

Eine Veränderung im Waffenrecht muss mit einem messbaren Sicherheitsgewinn verbunden sein und darf nicht auf Grundlage von politischem Aktionismus erfolgen. Eine Einbindung des Verfassungsschutzes bei der Überprüfung einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bringt nur dann etwas, wenn eine Person auch entsprechend als rechtsextrem gelistet ist. Ohne Erkenntnisse bringt diese Maßnahme aus dem Jahr 2020 nichts, denn diese sieht eine allgemeine Regelanfrage beim Verfassungsschutz zur Prüfung der Zuverlässigkeit aller Antragsteller durch die zuständigen Waffenbehörden vor. Die allgemeine Überprüfung bei jeder waffenrechtlichen Erlaubnis bündelt bei den Waffenbehörden und dem Verfassungsschutz viele Ressourcen und führt allein zu noch mehr Bürokratie. Viel wichtiger ist hier ein unverzüglicher behördenübergreifender Austausch im Fall einer als rechtsextrem eingestuften Person, um dieser schnell den Zugang zu Waffen entziehen zu können. Dafür bedarf es nicht noch mehr parallellaufender Prüfverfahren unter Einbindung verschiedener Behörden, wodurch das Verfahren noch unübersichtlicher und anfälliger für ein Systemversagen wird.

Der Best-Practice-Ansatz aus dem Jahr 2022 ist durchaus zu begrüßen. Allerdings gibt es hierzu bislang kein nachvollziehbares und transparentes Controlling im Hinblick auf die Wirksamkeit bzw. Erfolge.

Die Änderung im Hinblick darauf, dass schon das Vorliegen eines Verdachtsfalles auf Rechtsextremismus zuverlässigkeitsschädlich und zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führen kann, macht deutlich, dass es sich nach der Formulierung um eine Ermessensvorschrift handelt, die interpretiert werden kann. Dieser Interpretationsspielraum gibt den zuständigen Behörden keine Handlungssicherheit und wir zu noch intensiveren und langwierigeren Verfahren führen. 

Bei dem Verbot von kriegswaffenähnlichen Halbautomatikwaffen bleibt Faeser ebenfalls eine klare Antwort schuldig, welche Waffen genau unter diese Regelung fallen sollen. Schon jetzt müssen beispielsweise halbautomatische Gewehre, die kriegswaffenähnlich aussehen, dem Bundeskriminalamt zur Prüfung vorgelegt werden. In einem sogenannten Feststellungsbescheid wird dann bescheinigt, ob es sich dabei um eine Kriegswaffe handelt oder nicht.

Die größte Gefahr geht in Deutschland nicht von legalen Waffen aus, sondern vom illegalen Waffenbesitz. Waffen in den Händen von Sportschützen oder Jägern stellen in der Regel kein Sicherheitsproblem dar, da diese bereits sehr streng kontrolliert werden. Vielmehr muss sich der Gesetzgeber mit den diversen Möglichkeiten befassen, die es ermöglichen, auf illegalen Wegen eine Waffe zu beschaffen. Dieser Bereich muss viel mehr in den Blick genommen werden und es bedarf hier zunächst einer besseren Datengrundlage, um das Ausmaß der illegalen Waffen in Deutschland bewerten zu können. Weder die Polizeiliche Kriminalstatistik noch das Bundeslagebild Waffenkriminalität differenzieren derzeit nach legalen und illegalen Waffen. Künftig sollten beide Statistiken explizit ausweisen, ob eine Straftat mit einer illegalen oder einer legalen Waffe begangen wurde.

M 10 Demokratieförderung stärken

Das erst im Jahr 2024 auf „Staatssekretärsebene“ eine Strategie erarbeitet werden soll, macht deutlich, dass die Bekämpfung des Extremismus bisher und nach wie vor keine Priorität bei dieser Bundesregierung genießt. Auch der Aufbau des NSU-Dokumentationszentrums lässt auf sich warten.

Wie die „dauerhafte und verlässliche Unterstützung“ der Bundesregierung für unsere Zivilgesellschaft aussieht, erwähnt die Bundesinnenministerin mit keinem Wort. Die grundlegende Resilienz beginnt in den Schulen, insbesondere auch in den Grundschulen. Dies lässt die Bundesregierung komplett außer Acht. Das macht deutlich, dass man den Kern des Problems in unserer Gesellschaft nicht erfasst hat. Wer staatliche Mittel im Kampf gegen Extremismus erhält, muss fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Daher fordern wir ein klares Bekenntnis zu unserem Grundgesetz von allen Vereinen und Organisationen, die finanziell gefördert werden (Wiedereinführung der Demokratieklausel)

M 11 Sport mit Haltung – gegen Rechtsextremismus

Die Bundesinnenministerin erkennt zwar, dass der Sport eine Kraft für den gesellschaftlichen Zusammenhalt hat, die ihresgleichen sucht, lässt aber jegliche konkrete Unterstützung für Vereine und Verbände vermissen.

Wichtig wäre es, dass bundesgesetzliche Regelungen geschaffen würden, die den Vereinen und Verbänden eine Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden und dem Verfassungsschutz ermöglichen würden. Die deutsche Interpretation der Europäischen Datenschutz-Verordnung ist vorrangig Täterschutz und nicht Opferschutz. Sie verhindert oftmals Prävention und Gefahrenabwehr. Dies wird gerade in den Bereichen Kinder- und Jugendschutz – auch in dem Bereich sexueller Missbrauch – besonders deutlich.

M 12 Antisemitismus entgegentreten

Erfreulich ist, dass die Bundesregierung hier in diesem Bereich das Engagement verstärkt. Mehr Gelder für die Sicherheit jüdischer Objekte und der Themenschwerpunkt im Rahmen des Förderprogrammes „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ für das Jahr 2024 sind zwar konkrete Maßnahmen, aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Intensivierung der Erforschung der Langzeitentwicklung hinsichtlich der Verbreitungsmuster und Ursachen dagegen aber wieder hinreichend unbestimmt.

Diese Maßnahmen sind aber nicht einmal ansatzweise ausreichend und zielführend. Die Anfänge liegen im häuslichen Bereich. Dort werden Denkmuster frühzeitig verankert. Deshalb muss wieder früher im frühkindlichen Bereich mit wirksamen Maßnahmen angesetzt werden. Davon ist jedoch keine Rede und hierzu gibt es auch seitens der Bundesregierung keine Bestrebungen.

M 13 Angegriffenen Demokratinnen und Demokraten den Rücken stärken

Eine Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger ist zwar eine konkrete Maßnahme, die aber nur eine „Lotsenfunktion“ für diejenigen hat, die sie benötigen. Mehr Sicherheit wird dadurch nicht erreicht.

Gleiches gilt für ein „dauerhaftes Dialogformat“ zwischen kommunalen Akteuren und dem Bund. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die konkrete Ausgestaltung mit keinem Wort erwähnt wird.

Was hier insbesondere fehlt, ist strafrechtliche Betrachtung und die Tatsache, dass viele Strafverfahren wegen Hass, Hetze oder sogar Gewalt „wegen Geringfügigkeit“ oder „mangelndem öffentlichem Interesse“ eingestellt werden. Dies nimmt der Bundesgesetzgeber aber weiterhin hin und hat kein Interesse daran etwas zu ändern.