Stadt Bonn und der afghanische Staat sind in der Pflicht!
Die Probleme mit dem afghanischen Konsulat im Bonner Stadtteil Ückesdorf sind schon seit vielen Jahren bekannt. So hatten sich in der Vergangenheit wiederholt mehrere Bürger an den Landtagsabgeordneten Katzidis gewendet und über die schlimmen Zustände im Umfeld der afghanischen Vertretung berichtet. Der oft große Besucherandrang aus ganz Deutschland belastet das Wohngebiet stark, denn die afghanischen Staatsbürger können nicht in das Konsulat hinein und müssen stundenlang auf der Straße warten. Es herrscht ein Verkehrschaos, Müll und Unrat landen in den Vorgärten der Anwohner. Die Anwohner fordern schon seit Jahren einen Umzug der Vertretung, was Katzidis auch im Oktober 2019 bei einem gemeinsamen Termin vor Ort mit dem damaligen stellvertretenden Ministerpräsidenten Joachim Stamp unterstützt hat. Ein Auszug aus dem Wohngebiet soll laut einer aktuellen Aussage der Stadt Bonn nicht möglich sein. Zu dieser Aussage äußert sich der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Bonner Landtagsabgeordnete Christos Katzidis wie folgt:
„Die Anwohner haben schon vor Jahren Vorschläge gemacht, um die Situation vor Ort zu verbessern. Das bis jetzt immer noch nichts passiert ist und die Anwohner die Zustände weiterhin ertragen müssen, ist für mich absolut nicht hinnehmbar. Es macht den Eindruck, als wolle die Stadtspitze die problematische Situation einfach so hinnehmen und so weiterlaufen lassen. Das wurde durch die jüngsten Aussagen des Stadtdirektors deutlich. Dabei ist insbesondere die Stadt in der Verpflichtung, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren und die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Das Konsulat befindet sich mitten in einem Wohngebiet und es kommen teilweise mehrere Hundert Afghanen an einem Tag, obwohl die Infrastruktur vor Ort und die räumlichen Gegebenheiten der Vertretung überhaupt nicht auf diesen Umfang ausgelegt sind. Für alles was sich außerhalb des Konsulatgeländes ereignet, ist die Stadt Bonn in der Verantwortung. Das heißt auch, dass während der Hauptzeiten ein durchgehender Posten- und Streifendienst des Ordnungsdienstes zu gewährleisten ist, so wie es bei der Polizei auch in bestimmten Fällen üblich ist. Die Stadt Bonn kann sich nicht darauf zurückziehen, dass dies nicht verhältnismäßig sei, denn sie hat beim Schutz der Bürgerinnen und Bürger keinen Ermessensspielraum. Gemäß § 1 des Ordnungsbehördengesetzes hat die Stadt Bonn Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Der Wortlaut des Gesetzes ist unmissverständlich. Dies gilt umso mehr, vor dem Hintergrund, dass Millionen von Euro zusätzlich für Personal in anderen Bereichen ausgegeben werden. Das ist unverhältnismäßig, ganz sicher aber nicht der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner, der eine gesetzliche Pflichtaufgabe ist. Die Stadt kann sich hier nicht rausreden,“ so Katzidis.