Corona sorgt für hohe Arbeitsbelastung des Verfassungsgerichtshofs NRW
Am 14. September 2022 berichtete die neue Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs NRW Prof. Dauner-Lieb im Rechtsausschuss des Landtags über die aktuelle Lage des Verfassungsgerichtshofs vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie.
Der Verfassungsgerichtshof NRW hat nicht nur im Sommer eine neue Präsidentin bekommen sondern ist Ende August in Münster umgezogen. Die jetzigen Räumlichkeiten sind jedoch lediglich eine Zwischenlösung, bis ein dauerhafter neuer Standort gefunden wurde. Bei der konstruktiven Suche bot der Ausschuss seine Unterstützung an.
Laut Dauner-Lieb ist die Arbeitsbelastung seit 2019 durch die Einführung der Individualverfassungsbeschwerde sehr hoch. 2020 und 2021 war die Arbeitsbelastung insbesondere von Corona-Eilanträgen geprägt. Auch der Wechsel der Präsidentschaft im Juni 2021 verursacht einen erheblichen personellen Mehraufwand. Insgesamt lagen die Verfassungsbeschwerden 2020 bei 217. Alleine 36 davon sind Corona bezogen. 2021 sank die Zahl auf insgesamt 165 Verfassungsbeschwerden, doch die Corona-bezogenen Klagen blieben bei 37 stabil. Damit war mehr als jede fünfte Klage vor dem Hintergrund der Pandemie eingereicht worden. In diesem Jahr sind es bislang 84 – Hauptgrund der „Corona-Klagen“ war die Maskenpflicht.
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen ist umgezogen und ab sofort unter folgender Anschrift und Mailadresse zu erreichen:
Königsstraße 51-53, 48143 Münster, verfgh@ovg.nrw.de