Brutaler Schläger ist der Täter, nicht die Polizeibeamten!

Entschuldigung bei den eingesetzten Polizisten angezeigt!

Am Donnerstag, den 10. März 2022 hat es in Bonn im Umfeld des Frankenbades einen Polizeieinsatz gegeben, der dazu geführt hat, dass den eingesetzten Polizeibeamten unverhältnismäßige Polizeigewalt vorgeworfen wurde. Teile des Einsatzes wurden dabei von Zeugen gefilmt. Zu dem Einsatz und dem Vorwurf äußert sich der Bonner Landtagsabgeordnete und innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion NRW Christos Katzidis, der selber 26 Jahre im Polizeivollzugsdienst tätig war, wie folgt:

 

„Es erschließt sich mir nicht, dass den eingesetzten Polizeibeamten aufgrund eines selektiven Videoausschnittes solche Vorwürfe gemacht werden. Das offenbart für mich  zwei Dinge. Erstens, dass offensichtlich kein Interesse an einer objektiven Aufklärung  besteht. Und zweitens, dass bei denjenigen, die solche Vorwürfe erheben, keinerlei Kenntnisse über die polizeiliche Aus- und Fortbildung sowie das polizeiliche Einschreiten vorhanden sind. Hier wurde eindeutig aus einem gewalttätigen Täter ein Opfer gemacht.

 

Die eingesetzten Polizeibeamten hatten es nach den mir vorliegenden Erkenntnissen mit einem alkoholisierten und vor allem brutalen Gewalttäter zu tun, der einen 65-Jährigen wegen einem nichtigen Anlass zusammengeschlagen und -getreten hat. Dabei soll der brutale Gewalttäter dem älteren Mann sogar mehrfach ins Gesicht getreten haben. 

Im weiteren Verlauf soll der Gewalttäter den Anordnungen der eingesetzten Polizeibeamten keine Folge geleistet haben und einer Beamtin bedrohlich nahegekommen sein.

Es ist eine völlig normale Vorgehensweise der Polizei, dass sie in so einer Situation so konsequent gegenüber Gewalttätern einschreiten und auch körperliche Gewalt anwenden, wenn sich ein Straftäter dann auch noch den Anordnungen widersetzt. Sie müssen immerhin die angeordneten Maßnahmen durchsetzen. Der Schläger hat die Ursache für die Gewaltanwendung gesetzt, weil er sich den Anordnungen widersetzt hat.

 

Es ist eine standardmäßige Vorgehensweise, dann körperliche Gewalt anzuwenden. Wenn der Schläger die mündlichen Anordnungen ignoriert, muss er auch mit einem konsequenten körperlichen Einschreiten rechnen. Das hat nichts mit unverhältnismäßiger Polizeigewalt zu tun. Auch nicht die angewendete Eingriffstechnik und das vermeintliche Knien auf dem Kopf des Gewalttäters, denn das ist tatsächlich ein Knien auf dem Übergang vom Kopf zum Rücken, der in der polizeilichen Aus- und Fortbildung auch genauso gelehrt wird. Renitente Gewalttäter müssen so fixiert werden, dass den eingesetzten Beamten nichts passieren kann. Auch das ist eine standardmäßige Vorgehensweise.

 

Ein Fehlverhalten kann ich aufgrund der mir vorliegenden Sachverhaltserkenntnisse nicht erkennen. Ganz im Gegenteil, die Polizeibeamten sind konsequent gegen einen brutalen Schläger eingeschritten. Er ist der Straftäter und nicht die Polizeibeamten. Ich hätte zu meiner aktiven Zeit im Polizeivollzugsdienst nicht anders gehandelt. Deshalb halte ich auch eine Entschuldigung gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten für angebracht,“ so Katzidis.