Änderung des Ordnungsbehördengesetzes

„Wir schützen unsere Ordnungsdienste mit Bodycams“

 
Der Landtag entscheidet an diesem Mittwochabend über eine Änderung des Ordnungsbehördengesetzes NRW (Drucksachennummer 17/11622). Mit dem Entwurf setzt die Landesregierung eine zentrale Forderung der NRW-Koalition um: Den Städten und Kommunen in Nordrhein-Westfalen steht damit eine rechtliche Grundlage zur Verfügung, um Bodycams für ihre kommunalen Vollzugskräfte und Kameras in Streifenwagen der Ordnungsbehörden einsetzen zu können. Diese Kameras dienen zur Beweissicherung, insbesondere die Bodycams wirken zudem abschreckend und deeskalierend. Dazu erklärt unser innenpolitischer Sprecher Christos Katzidis:

„Das ist ein Meilenstein für die Stärkung der kommunalen Sicherheitsverantwortung und vor allem für die Sicherheit unserer kommunalen Vollzugskräfte. Es ist unsere Pflicht, diejenigen zu schützen, die uns schützen – und das tun neben der Polizei, die bereits Bodycams hat, unsere Ordnungsdienste. Die Kommunen sind neben der Polizei eine unverzichtbare Säule der Ordnungs- und Sicherheitspolitik in Nordrhein-Westfalen, da sie vorrangig für die Gefahrenabwehr zuständig und verantwortlich sind.

Besonders in der Corona-Krise sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter zunehmend Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt. Die Diskussion um mehr Rückendeckung für die kommunalen Vollzugskräfte haben wir im Landtag aber schon deutlich früher gestartet und einen Antrag eingebracht, mit dem wir neben Verbesserungen in der Aus- und Fortbildung auch die rechtliche Grundlage für einen Bodycam-Einsatz gefordert haben. Mit der Gesetzesänderung bekommen die Städte und Gemeinden einen erweiterten rechtlichen Handlungsrahmen und können selber nach Gefährdungslage ihrer Vollzugskräfte vor Ort entscheiden, ob sie Bodycams und Kameras für die Streifenwagen anschaffen oder nicht.“