Ausbildung und landesweite Standards für kommunale Ordnungsdienste
und landesweite Standards für die kommunalen Ordnungsdienste in NRW
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Christos Katzidis und der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) der Bonner CDU, Roland Krichel, sind darüber entsetzt, dass die uniformierten Bediensteten des Bonner Stadtordnungsdienstes über keine spezielle Ausbildung für ihren Arbeitsbereich verfügen.
Wie aus einer Antwort der Stadt Bonn vom 18. März 2021 auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion hervorgeht, gibt es keine standardisierte Ausbildung für die uniformierten Vollzugskräfte der Stadt Bonn im Außendienst. Ihr vermeintlich fundiertes Grundwissen, so der Wortlaut der Stadt Bonn in der Antwort, müssen sie offensichtlich durch „learning by doing“ in der Nachbereitung von Einsätzen erwerben.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der Bonner CDA gestern Abend einen Antrag für die kommende Landestagung der CDA NRW beschlossen, in dem unter anderem gefordert wird, dass es künftig im Bereich der kommunalen Ordnungsdienste in NRW eine Laufbahnverordnung geben soll, in der die Einstellungsvoraussetzungen und die Ausbildung für Vollzugskräfte mit Eingriffs- und Zwangsbefugnissen landesweit einheitlich geregelt sind, dass es zukünftig landesweit einheitliche Standards bei der Ausstattung und den Einsatzmitteln von Vollzugskräften im Außendienst gibt, dass die Einsatz- und Überstundenbelastung ebenfalls landesweit einheitlich erfasst wird und die Vollzugskräfte als Beamte beschäftigt werden sollen.
Hierzu erklärt Christos Katzidis:
„Es ist erschreckend, dass uniformierte Vollzugskräfte mit Eingriffs- und Zwangsbefugnissen über keine spezielle Ausbildung verfügen. Das ist unverantwortlich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Stadtordnungsdienst im Gegensatz zur Polizei an erster Stelle für die Gefahrenabwehr zuständig und verantwortlich ist.
Wir haben bereits im letzten Jahr einen Antrag im Landtag gestellt, der gegen die Stimmen von Grünen und SPD beschlossen wurde und sich in der Umsetzung befindet. Wir haben aktuell einen Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren, indem wir eine Erweiterung des Ordnungsbehördengesetzes vornehmen. Die Kommunen sollen künftig die Möglichkeit bekommen, ihre Beschäftigten mit Body Cams und die Streifenwagen mit Kameras auszustatten, um so die Eigensicherung zu erhöhen und die Bediensteten besser zu schützen.
Gleiches gilt für die körperlichen Voraussetzungen. Auch hier gibt es offensichtlich dringenden Handlungsbedarf, weil es keine Standards und nachvollziehbaren Vorgaben gibt. Zur Frage der Ausbildung gibt es bereits im Innenministerium NRW eine Arbeitsgruppe.“
Roland Krichel ergänzt:
„Es kann nicht sein, dass das Personal im Stadtordnungsdienst zahlreiche wichtige Aufgaben wahrnimmt, aber keinerlei Anforderungsprofil besteht. Derzeit arbeiten 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst. Sie brauchen schnell eine fundierte Ausbildung, um die Arbeit gut und gerne auszuführen. Es reicht nicht aus, während des Dienstes die Fähigkeiten zu erlernen. Unser Ordnungsaußendienst sollte zuerst ausgebildet und dann erst in den Einsatz geschickt werden. Wir müssen schnell in Bonn eine Runden Tisch etablieren, um über die Zukunft des Bonner Stadtordnungsdienstes zu diskutieren und die Zustände zu verbessern. Gerade vor dem Hinblick, dass der Ordnungsaußendienst personell aufgestockt wird, sollte zuerst geschult werden. Wir müssen den Stadtordnungsdienst endlich aufwerten.“