Änderung des Polizeigesetzes

Meine Rede zur Änderung des Polizeigesetzes

Am 9. Oktober habe ich im Plenum zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen gesprochen. Hier gibt es aufgrund verschiedener Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zu Polizeigesetzen anderer Bundesländer Anpassungsbedarf. Außerdem stärken wir mit der Novellierung den Opferschutz, in dem wir unserer Polizei die Befugnis einräumen, häusliche Schläger künftig nicht nur für 10 Tage aus einer Wohnung zu verweisen, sondern 14 Tage.